Titel: Neue Anhangangaben ab Jahresabschluss 2009 zum Abschlussprüferhonorar
Behörde / Gericht:
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
Datum: 01.03.2010
Gesetz: BilMoG
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Bilanzsteuerrecht,
Jahresabschluss
Dokumentennummer:
10000182
ebenso Versorgungswirtschaft 03/2010, S. 60
Neue Anhangangaben ab Jahresabschluss 2009 zum Abschlussprüferhonorar
Mit dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde auch eine neue Anhangangabe zu dem Abschlussprüferhonorar in alle Jahresabschlüsse für große Kapitalgesellschaften eingeführt. Für kleine Kapitalgesellschaften (§ 288 Abs. 1 HGB) gilt diese Regelung nicht; mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 288 Abs. 2 HGB) müssen lediglich bei schriftlicher Anforderung der Wirtschaftsprüferkammer die Daten an die Wirtschaftsprüferkammer weiterleiten. Die Neuerung findet Anwendung für alle Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2008 beginnen.
In der Praxis sind von der Regelung auch…