Titel: Grenzpreis nach § 2 Abs. 4 KAV im Jahr 2010
Datum: 01.03.2010
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Konzessionsabgaberecht
Dokumentennummer:
10000190
ebenso Versorgungswirtschaft 03/2010, S. 70
Grenzpreis nach § 2 Abs. 4 KAV im Jahr 2010
Das Statistische Bundesamt hat den für das Jahr 2010 maßgeblichen Grenzpreis für die Zahlung von Konzessionsabgaben für Stromlieferungen an Sondervertragskunden veröffentlicht (Pressemitteilung Nr.492 vom 17.12.2009). Der vorläufige Durchschnittserlös (Grenzpreis) für Strom betrug im Jahr 2008 9,07 Cent je Kilowattstunde. Im Vergleich zum Vorjahr (8,57 Cent/kWh) ist der Grenzpreis damit um 5,8 % gestiegen. Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös der Versorgungsunternehmen je Kilowattstunde Strom, berechnet aus den Stromlieferungen an…