Titel: Wie sind Nebenleistungen (insbes. Zinsen) auf Gewerbesteuern, die Erhebungszeiträume bis 2007 betreffen, nach 2008 steuerlich zu behandeln?
Datum: 01.02.2010
Gesetz: EStG
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gewerbesteuer,
Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer:
10000172
ebenso Versorgungswirtschaft 02/2010, S. 39
Wie sind Nebenleistungen (insbes. Zinsen) auf Gewerbesteuern, die Erhebungszeiträume bis 2007 betreffen, nach 2008 steuerlich zu behandeln?
Das sog. Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 vom 14. August 2007 (BGBl. I, 1912) hat in § 4 Abs. 5b EStG den Betriebsausgabenabzug der Gewerbesteuer und der Nebenleistungen darauf abgeschafft: »Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen sind keine Betriebsausgaben « mehr. Nach der Anwendungsvorschrift in § 52 Abs. 12 Satz 7 EStG gilt die Neuregelung »erstmals für Gewerbesteuer, die für Erhebungszeiträume festgesetzt wird, die nach dem 31. Dezember 2007 enden.« Bei Steuerpflichtigen, bei denen das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, sind die…