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Titel: Verpachtung eines Betriebes gewerblicher Art; Entgeltlichkeit der Verpachtung
Behörde / Gericht: Oberfinanzdirektion Hannover
Datum: 23.09.2009
Aktenzeichen: S-2706 - 290 - StO 241
Gesetz: KStG
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 10000198 ebenso Versorgungswirtschaft 01/2010, 15

Verpachtung eines Betriebes gewerblicher Art; Entgeltlichkeit der Verpachtung

- Verfügung der OFD Hannover vom 23.9.2009 - S-2706 - 290 - StO 241 -

Nach § 4 Abs. 4 KStG gilt die Verpachtung eines Betriebes gewerblicher Art (BgA) als BgA. Verpachtung eines BgA ist jede entgeltliche Überlassung von Einrichtungen, Anlagen oder Rechten, die beim Verpächter einen BgA darstellen würde (Dötsch/Jost/Pung/Witt, KStG, Anm. 56 zu § 4 KStG; Gosch, KStG, Anm. 91 zu § 4 KStG; Herrmann/Heuer/Rakpach, EStG-KStG, Anm. 56 zu § 4 KStG). Die unentgeltliche Verpachtung begründet keinen BgA i. S. d. § 4 Abs. 4 KStG. Insbesondere bei der Verpachtung eines defizitären…

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