Titel: Durchführung der Entsorgung von Abfallstoffen durch private Unternehmen und Vereine
Behörde / Gericht:
Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main
Datum: 24.03.2009
Aktenzeichen: S- 7106 A - 1/80 - St 110
Gesetz: KrW-/AbfG
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
10000199
ebenso Versorgungswirtschaft 01/2010, S. 16
Durchführung der Entsorgung von Abfallstoffen durch private Unternehmen und Vereine
- Verfügung der OFD Frankfurt am Main vom 24.3.2009 - S- 7106 A - 1/80 - St 110 -
1 Allgemeines
Nach § 15 Abs. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom 27.09.1994 (KrW-/AbfG) haben Städte und Landkreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen zu verwerten oder zu beseitigen, soweit die Entsorgung nach der Verpackungsverordnung nicht dem Dualen System Deutschland obliegt. Die Erzeuger und Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen sind nach § 13 Abs. 1 KrW-/AbfG…