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Titel: Zur Billigkeitskontrolle von Wasserpreisen sowie zur Wirksamkeit einer Preisänderungsklausel in einem Gassondervertrag
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Koblenz (Rheinland-Pfalz)
Datum: 12.02.2009
Aktenzeichen: - U 781/08 Kart –
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Wasserrecht, Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer: 09000506 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2009, S. 280

Zur Billigkeitskontrolle von Wasserpreisen sowie zur Wirksamkeit einer Preisänderungsklausel in einem Gassondervertrag

- Urteil des OLG Koblenz, Kartellsenat, vom 12.2.2009 - U 781/08 Kart -

  1. Das Recht, eine gerichtliche Entscheidung darüber herbeizuführen, ob die einseitige Preisbestimmung eines Wasserversorgungsunternehmens der Billigkeit entspricht, kann durch illoyale Verzögerung der Klageerhebung verwirkt sein. Ein solches ist jedenfalls dann regelmäßig anzunehmen, wenn der Kunde mehr als 10 Jahre lang den vom Versorger berechneten Preis beanstandungslos bezahlt hat und die einzige Preisänderung innerhalb dieser Zeitspanne eine Preissenkung war.
  2. Ein von einem Versorgungsträger für…
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