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Titel: EEG-Umlage für 2010 veröffentlicht
Datum: 01.12.2009
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: EEG
Dokumentennummer: 09000504 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2009, S. 279

EEG-Umlage für 2010 veröffentlicht

Die Übertragungsnetzbetreiber sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) verpflichtet, bis zum 15. Oktober eines Kalenderjahres die EEG-Umlage für das folgende Kalenderjahr bekannt zu geben. Für das Jahr 2010 beträgt die EEG-Umlage 2,047 Cent pro gelieferter Kilowattstunde Strom. In diesem Betrag sind zum Teil Kosten enthalten, die bislang über die Netzentgelte umgelegt wurden. Die Stromversorgungsunternehmen reichen den Betrag dann an die Übertragungsnetzbetreiber weiter. Anders als bisher ist diese Umlage ab 2010 bundesweit einheitlich.

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