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Titel: Zufluss i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG bei BgA »Mitunternehmerschaft«
Behörde / Gericht: Oberfinanzdirektion Münster
Datum: 17.07.2009
Aktenzeichen: - S-2706a - 107 - St 13 - 33 –
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Kapitalertragsteuer/SolZ
Dokumentennummer: 09000497 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2009, S. 265

Zufluss i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG bei BgA »Mitunternehmerschaft«

- Verfügung der OFD Münster vom 17.7.2009 - S-2706a - 107 - St 13 - 33 -

Die Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (jPdöR) an einer Mitunternehmerschaft i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG begründet einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. § 4 Abs. 1 KStG (R 6 Abs. 2 Satz 3 KStR 2004).

Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 1 EStG gehört der nicht den Rücklagen zugeführte Gewinn eines nicht von der Körperschaftsteuer befreiten BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich…

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