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Titel: Umsatzsteuerliche Behandlung des Legens von Hauswasseranschlüssen – Erläuterungen zum BMF-Schreiben vom 7.4.2009
Behörde / Gericht: Oberfinanzdirektion Rheinland
Datum: 26.08.2009
Aktenzeichen: – USt Nr. 19/2009 –
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 09000498 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2009, S. 265

Umsatzsteuerliche Behandlung des Legens von Hauswasseranschlüssen – Erläuterungen zum BMF-Schreiben vom 7.4.2009

- Kurzinformation der OFD Rheinland vom 26.8.2009 - USt Nr. 19/2009 -1

Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des Legens von Hauswasseranschlüssen ist das BMF-Schreiben vom 7.4.2009 (BStBl. I 2009 S. 531) ergangen, mit dem Konsequenzen aus den hierzu ergangenen BFH-Urteilen vom 8.10.2008 - V R 61/03 (BStBl. II 2009 S. 3212) und V R 27/06 (BStBl. II 2009 S. 325), gezogen werden. Demnach gehört das Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt zu den Leistungen, die unter Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG…

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