Titel: Dienstleistungskonzessionen in der Wasserver- und Abwasserentsorgung sind auch bei Vorhandensein eines Anschluss- und Benutzungszwangs nicht als Dienstleistungsaufträge i. S. d. europäischen Vergaberechts einzustufen
Behörde / Gericht:
EuGH in Luxemburg
Datum: 10.09.2009
Aktenzeichen: - C-206/ 08 –
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abwasserrecht,
EU-Recht,
Vergaberecht,
Wasserrecht
Dokumentennummer:
09000496
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2009, S. 263
Dienstleistungskonzessionen in der Wasserver- und Abwasserentsorgung sind auch bei Vorhandensein eines Anschluss- und Benutzungszwangs nicht als Dienstleistungsaufträge i. S. d. europäischen Vergaberechts einzustufen
- Urteil des EuGH vom 10.9.2009 - C-206/ 08 -
Bei einem Vertrag über Dienstleistungen genügt der Umstand, dass eine unmittelbare Entgeltzahlung des öffentlichen Auftraggebers an den Auftragnehmer nicht erfolgt, sondern der Auftragnehmer das Recht erhält, Entgelte von Dritten zu erheben, um den betreffenden Vertrag als «Dienstleistungskonzession« im Sinne des Art. 1 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie 2004/ 17/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und…