Titel: Steuerliche Behandlung beruflicher Fort- und Weiterbildungskosten des Arbeitgebers
Behörde / Gericht:
Oberfinanzdirektion Münster
Datum: 28.07.2009
Aktenzeichen: - S-2332 - 60 - St 22 - 33 –
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Lohnsteuerrecht
Dokumentennummer:
09000491
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2009, S. 239
Steuerliche Behandlung beruflicher Fort- und Weiterbildungskosten des Arbeitgebers
- Verfügung der Oberfinanzdirektion Münster vom 28.7.2009 - S-2332 - 60 - St 22 - 33 -
Berufliche Fort- und Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers führen nicht zu Arbeitslohn, wenn diese Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden. Dies gilt auch bei Bildungsmaßnahmen fremder Unternehmer, die für Rechnung des Arbeitgebers erbracht werden (R 19.7 Abs. 1 Satz 3 LStR). Ein ganz überwiegendes eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers im Sinne des R 19.7 Abs. 2 Satz 1 LStR kann aber auch dann vorliegen, wenn der…