Titel: Zuschüsse an einen Schwimmbadbetreiber sind kein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt
Behörde / Gericht:
Niedersächsisches Finanzgericht (in Hannover)
Datum: 28.08.2009
Aktenzeichen: – 16 K 133/07 –, - V R 29/08 -
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
09000484
ebenso Versorgungswirtschaft 09/2009, S. 217
Zuschüsse an einen Schwimmbadbetreiber sind kein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt
- Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28.8.2008 - 16 K 133/07 -
(nicht rechtskräftig, Az. des BFH: - V R 29/08 -)
Geldzahlungen einer Gemeinde an den Betreiber eines Schwimmbads zur Aufrechterhaltung des allgemeinen Badebetriebes sind kein Entgelt für steuerpflichtige Leistungen. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Betreiben des Schwimmbades bereits der Verwirklichung des Gesellschaftszwecks des Schwimmbadbetreibers dient.
Sachverhalt:
Die Klägerin betreibt mehrere Freibäder sowie ein Hallenbad, deren Nutzung sie zum allgemeinen Badebetrieb gegen Entgelt…