Titel: Zu den Voraussetzungen für eine Rückzahlung von Konzessionsabgaben bei der Durchleitung von Gas
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main Oberlandesgericht Frankfurt am Main (mit Außenstellen in Kassel und Darmstadt) (Hessen)
Datum: 28.11.2008
Aktenzeichen: – 11 W 29/08 (Kart) –
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Konzessionsabgaberecht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
09000479
ebenso Versorgungswirtschaft 09/2009, S. 208
Zu den Voraussetzungen für eine Rückzahlung von Konzessionsabgaben bei der Durchleitung von Gas
- Beschluss des OLG Frankfurt, 1. Kartellsenat, vom 28.11.2008 - 11 W 29/08 (Kart) -
Klagt ein Gaslieferant gegen einen Netzbetreiber auf Rückzahlung von Konzessionsabgaben, braucht der Beklagte ein sofortiges Anerkenntnis, das gem. § 93 ZPO zur Kostenlast des Klägers führt, erst abgeben, nachdem durch geeignete Unterlagen oder durch ein Testat gemäß § 2 Absatz 6 Satz 3 KAV nachgewiesen ist, dass der Kläger niedrigere Konzessionsabgaben schuldet als im Durchleitungsentgelt zugrunde gelegt.
Sachverhalt:
Die Klägerin beliefert Letztverbraucher über das Gasverteilnetz der…