Titel: Stufenaufstieg von Arbeitern des öffentlichen Dienstes
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 13.08.2009
Aktenzeichen: - 6 AZR 177/08 -
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
09000486
ebenso Versorgungswirtschaft 09/2009, S. 218
Stufenaufstieg von Arbeitern des öffentlichen Dienstes
- Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. August 2009 - 6 AZR 177/08 -
Die Vergütung nach dem TVöD richtet sich nach der Entgeltgruppe, in die der Arbeitnehmer eingruppiert ist. Innerhalb der Entgeltgruppe bestimmt sich die Höhe der Vergütung nach der Entgeltstufe, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist. Bei Arbeitern ist die bisherige Beschäftigungszeit bei ihrem Arbeitgeber nach § 7 Abs. 1 des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA)…