Titel: Netzübernahme: Braucht man das Pachtmodell?
Datum: 01.09.2009
Artikeltyp:
Aufsätze
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Konzessionsabgaberecht
Dokumentennummer:
09000475
ebenso Versorgungswirtschaft 09/2009, S. 201
Netzübernahme: Braucht man das Pachtmodell?
- von Rechtsanwalt Dr. Achim-Rüdiger Börner, Köln -
Die Netze der öffentlichen Versorgung bedürfen vor allem des Rechts, in den öffentlichen Straßen und Wegen der Gemeinden verlegt und betrieben werden zu dürfen. Der die entsprechenden Wegerechte gewährende und den Berechtigten zu Gegenleistungen (Konzessionsabgabe) und Koordinierungen verpflichtende Vertrag ist der Konzessionsvertrag. §§ 103 I Nr. 2, 103a I, IV GWB, § 13 II EnWG 1998 und § 46 II EnWG 2005 begrenzen seine Höchstlaufzeit auf 20 Jahre; die Gebietsexklusivität, wie sie ursprünglich für die Wegerechte…