Titel: Missbrauchsverfahren gegen die Gruppen-Gas- und Elektrizitätswerk Bergstraße AG (GGEW) wegen Behinderungsmissbrauch durch überhöhte Konzessionsabgaben
Behörde / Gericht:
Bundeskartellamt
Datum: 03.06.2009
Aktenzeichen: - B 10 - 71/08 -
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Konzessionsabgaberecht
Dokumentennummer:
09000485
ebenso Versorgungswirtschaft 09/2009, S. 218
Missbrauchsverfahren gegen die Gruppen-Gas- und Elektrizitätswerk Bergstraße AG (GGEW) wegen Behinderungsmissbrauch durch überhöhte Konzessionsabgaben
- Beschluss des Bundeskartellamts vom 3.6.2009 - B 10 - 71/08 -
- Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren, das sich gegen die GGEW richtete, abschließen können, indem es Verpflichtungszusagen der GGEW für verbindlich erklärte. Darin verpflichtete sich GGEW bis 31.12.2011, von Gaslieferanten, die im Netzgebiet der Beteiligten Sondervertragskunden im Sinne von § 1 Abs. 4 der Konzessionsabgabenverordnung beliefern, lediglich Konzessionsabgaben in Höhe von maximal 0,03 ct/kWh zu beanspruchen. Dies gilt nicht im Hinblick auf sogenannte Kochgaskunden (verbrauchende…