Titel: Entschädigung an kommunale Beamte aus Anlass der Teilnahme an Sitzungen der Gemeinde- und Kreisorgane
Behörde / Gericht:
Finanzministerium Baden-Württemberg
Datum: 08.04.2009
Aktenzeichen: – 3 - S-2337 / 3 –
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ
Dokumentennummer:
09000482
ebenso Versorgungswirtschaft 09/2009, S. 215
Entschädigung an kommunale Beamte aus Anlass der Teilnahme an Sitzungen der Gemeinde- und Kreisorgane
- Erlass des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 8.4.2009 - 3 - S-2337 / 3 -
Allgemeine Aufwandsentschädigung
Kommunale Beamte, die auf dienstliche Anordnung an Sitzungen kommunaler Vertretungskörperschaften und ihrer Ausschüsse teilnehmen, erhalten regelmäßig eine Aufwandsentschädigung, für die die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG dem Grunde nach anwendbar ist. Die Aufwandsentschädigung kann deshalb nur insoweit steuerfrei bleiben, als die gezahlten Beträge dazu bestimmt sind, Aufwendungen abzugelten, die steuerlich als Werbungskosten oder…