Titel: Auch nach Schätzung des Verbrauchs bleibt spätere konkrete Abrechnung möglich
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 21.01.2009
Aktenzeichen: – I-3 U 28/08 –
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
09000478
ebenso Versorgungswirtschaft09/2009, S. 205
Auch nach Schätzung des Verbrauchs bleibt spätere konkrete Abrechnung möglich
- Urteil des OLG Düsseldorf vom 21.1.2009 - I-3 U 28/08 -
- Die Schätzung ist zwar unter den Voraussetzungen des § 20 AVBEltV eine zulässige Art der Berechnung. Der Schätzung ist aber eigen, dass sie immer nur einen mehr oder weniger genauen Annäherungswert bringt und daher nicht die Qualität des Ablesens als Maßnahme einer konkreten Verbrauchserfassung haben kann.
- Die Schätzung des Energieverbrauchs schließt die konkrete Berechnung aufgrund einer späteren Ablesung nicht aus.
- Eine unzutreffende Schätzung des Verbrauchs stellt keinen Berechnungsfehler dar.
- Ein Kunde kann sich…