Titel: Vergütungssätze für Stromeinspeisungen aus im Anschluss an eine wesentliche Erneuerung in Betrieb genommenen Wasserkraftanlagen
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 26.11.2008
Aktenzeichen: – VIII ZR 309/07 –
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EEG
Dokumentennummer:
09000471
ebenso Versorgungswirtschaft 08/2009, S. 191
Vergütungssätze für Stromeinspeisungen aus im Anschluss an eine wesentliche Erneuerung in Betrieb genommenen Wasserkraftanlagen
Urteil des BGH vom 26.11.2008 - VIII ZR 309/07 -
- Für Strom aus Wasserkraftanlagen mit einer Leistung bis einschließlich 5 Megawatt, die nach dem 31. Juli 2004 im Anschluss an eine wesentliche Erneuerung im Sinne des § 3 Abs. 4 Alt. 2 EEG 2004 in Betrieb genommen worden sind, gelten (vorbehaltlich der hier nicht einschlägigen Vorschrift des § 6 Abs. 1 Satz 2 EEG 2004) die Vergütungssätze des § 6 Abs. 1 Satz 1 EEG 2004.
- § 21 Abs. 1 EEG 2004 findet auf Anlagen, die nach dem 31. Juli 2004 im Anschluss an eine wesentliche Erneuerung im Sinne des § 3 Abs. 4 Alt. 2 EEG 2004 in…