Titel: Umsatzsteuerliche Behandlung des Legens von Hauswasseranschlüssen
Behörde / Gericht:
Bayerisches Landesamt für Steuern
Datum: 25.06.2009
Aktenzeichen: S 7221.1.1-1/16 St34
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Umsatzsteuer,
Wasserrecht
Dokumentennummer:
09000473
ebenso Versorgungswirtschaft 08/2009, S. 193
Umsatzsteuerliche Behandlung des Legens von Hauswasseranschlüssen
Konsequenzen aus den BFH-Urteilen vom
8.10.2008 – V R 61/03 und – V R 27/06 –
- Schreiben des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 25.6.2009 - S 7221.1.1-1/16 St34 -1
Mit den Urteilen vom 8.10.2008 (Az. V R 61/03 und V R 27/06)2 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass das Legen eines Hauswasseranschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt unter den Begriff „Lieferung von Wasser“ i.S. von §12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG fällt und als eigenständige Leistung dem ermäßigten Steuersatz unterliegt. Im…