Titel: Leistungsbeziehungen bei der Abgabe werthaltiger Abfälle; Anwendung der Grundsätze des tauschähnlichen Umsatzes
Behörde / Gericht:
Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 01.12.2008
Aktenzeichen: - IV B 8 - S-7203 / 07 /10002 –[
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Entsorgungsrecht,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
09000201
ebenso Versorgungswirtschaft 7/2009, S. 161
Leistungsbeziehungen bei der Abgabe werthaltiger Abfälle; Anwendung der Grundsätze des tauschähnlichen Umsatzes
- Schreiben des BMF (koordinierter Ländererlass) vom 1.12.2008 - IV B 8 - S-7203 / 07 /10002 -1
Nach § 3 Abs. 1 Krw-/AbfG gelten als Abfall alle beweglichen Sachen, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle i.d. Sinne sind nach den Vorgaben des Krw-/AbfG zu entsorgen. Daneben bestehen für bestimmte Abfallgruppen besondere Entsorgungspflichten aufgrund einzelgesetzlicher Regelungen z. B. für Altfahrzeuge, Altglas, Altholz, Altöl, Bioabfall, gebrauchte Batterien und Akkumulatoren, gewerblichen Abfall, Elektro- und Elektronikgeräte,…