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Titel: Zur Rückzahlung überhöhter Netznutzungsentgelte - Abtretung der Forderung - Beginn der Verjährung
Behörde / Gericht: Brandenburgisches Oberlandesgericht (in Brandenburg an der Havel)
Datum: 11.03.2008
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 09000426 ebenso Versorgungswirtschaft 06/2009, S. 138

Zur Rückzahlung überhöhter Netznutzungsentgelte - Abtretung der Forderung - Beginn der Verjährung

- Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 11.3.2008 - Kart U 2/071 -

  1. Die Abtretung von Forderungen zur Einziehung auch auf fremde Rechnung verstößt gegen das Rechtsberatungsgesetz und ist deshalb unwirksam. Werden nach unwirksamer Abtretung und nach Erhalt einer Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz Forderungen erneut zur Einziehung abgetreten und wird die Klage bei gleich bleibendem Antrag auf die erneute Abtretung gestützt, liegt darin eine Klageänderung.
  2. Der Anspruch auf Rückzahlung von regelmäßig gezahlten, als überhöht beanstandeten…
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