Titel: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des sog. Direktverbrauchs nach dem Erneuerbare-Energien- Gesetz ab dem 1.1.2009 (§ 33 Abs. 2 EEG)
Behörde / Gericht:
Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 01.01.2009
Aktenzeichen: – S 7124/07/10002 –
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
EEG,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
09000430
ebenso Versorgungswirtschaft 06/2009, S. 145
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des sog. Direktverbrauchs nach dem Erneuerbare-Energien- Gesetz ab dem 1.1.2009 (§ 33 Abs. 2 EEG)
- Schreiben des BMF vom 1.4.2009 - IV B 8 - S 7124/07/10002 -
Die Vorschrift des § 33 Abs. 2 EEG gilt für nach dem 31. Dezember 2008 erstmals installierte Anlagen zur Elektrizitätsgewinnung aus solarer Strahlungsenergie (Photovoltaikanlagen) mit einer installierten Leistung von nicht mehr als 30 kW. Mit der Regelung soll ein Anreizsystem geschaffen werden, den eigenen Elektrizitätsverbrauch zeitlich an die eigene Produktion anzupassen, um so die öffentlichen Elektrizitätsnetze zu entlasten. Der Netzbetreiber ist nach §§ 8, 16 und 18 ff. EEG wie bisher zur Abnahme,…