Titel: Kommunales Krematorium als Betrieb gewerblicher Art
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 29.10.2008
Aktenzeichen: – I R 51/07 –
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer:
09000432
ebenso Versorgungswirtschaft 06/2009, S. 146
Kommunales Krematorium als Betrieb gewerblicher Art
- Urteil des BFH vom 29.10.2008 - I R 51/07 -
Auch wenn eine wirtschaftliche Betätigung durch landesrechtliche Regelungen in einem einzelnen Bundesland ausschließlich der öffentlichen Hand vorbehalten ist (hier: der Betrieb eines kommunalen Krematoriums in Nordrhein- Westfalen), handelt es sich nur dann um einen Hoheitsbetrieb i.S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 KStG, wenn der Markt für die angebotene Leistung örtlich so eingegrenzt ist, dass eine Wettbewerbsbeeinträchtigung steuerpflichtiger Unternehmen in anderen Bundesländern oder EU-Mitgliedstaaten ausgeschlossen werden…