Titel: Beginn der Verjährungsfrist bei Ausbau- und Anschlussbeiträgen
Behörde / Gericht:
Thüringer Oberverwaltungsgericht (in Weimar)
Datum: 28.08.2008
Aktenzeichen: – 4 EO 405/08 –
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer:
09000428
ebenso Versorgungswirtschaft 06/2009, S. 143
Beginn der Verjährungsfrist bei Ausbau- und Anschlussbeiträgen
- Beschluss des OVG Thüringen v. 28.8.2008 - 4 EO 405/08 -
Die Festsetzungsfrist für die Berechnung der Verjährung von Ausbau- und Anschlussbeiträgen beginnt erst mit der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht. Im Falle der Ungültigkeit einer Beitragssatzung beginnt die Festsetzungsfrist gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 4 lit. b) cc) 2. Spiegelstrich Thür- KAG (KAG TH) erst mit Ablauf desjenigen Kalenderjahres zu laufen, in dem die gültige Satzung beschlossen worden ist. (Rn.4)
Sachverhalt:
Die Antragstellerin macht im Beschwerdeverfahren allein geltend, dass die geforderten…