Titel: Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein neuer Konzessionsträger vom bisherigen Energieversorgungsunternehmen Herausgabe der zur Energieverteilung erforderlichen Anlagen und Einrichtungen (Netze) verlangen kann
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main Oberlandesgericht Frankfurt am Main (mit Außenstellen in Kassel und Darmstadt) (Hessen)
Datum: 29.01.2008
Aktenzeichen: 11 U 20/07 (Kart)
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer:
09000416
ebenso Versorgungswirtschaft 05/2009, S. 110
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein neuer Konzessionsträger vom bisherigen Energieversorgungsunternehmen Herausgabe der zur Energieverteilung erforderlichen Anlagen und Einrichtungen (Netze) verlangen kann
- Urteil des OLG Frankfurt, 1. Kartellsenat, vom 29.1.2008 - 11 U 20/07 (Kart) -
- Aus § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (juris: EnWG) ergibt sich kein Rechtsanspruch des Neu-Konzessionärs auf Übereignung von Anlagen zur Energieverteilung gegen den bisherigen Konzessionär.
- Eine vertragliche Vereinbarung zwischen einer Gemeinde und einem Versorgungsunternehmen über das Recht der Gemeinde zum Ankauf von Gasverteilungsanlagen vom Versorgungsunternehmen bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist zulässig.(Rn.74) Sie ist jedenfalls dann auch ohne notarielle Beurkundung…