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Titel: Umsatzsteuerliche Behandlung des Legens von Hauswasseranschlüssen
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 07.04.2009
Aktenzeichen: IV B 8 - S 7100/07/10024
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 09000231 ebenso Versorgungswirtschaft 05/2009, S. 120

Umsatzsteuerliche Behandlung des Legens von Hauswasseranschlüssen

Konsequenzen der BFH-Urteile vom 8.10.2008 - V R 61/031 - und - V R 27/06

- Schreiben des BMF (koordinierter Ländererlass) vom 7.4.2009 - IV B 8 - S-7100 / 07 / 10024 -

Mit Urteilen vom 8. Oktober 2008 - V R 61/03 - bzw. - V R 27/062- hat der BFH entschieden, dass das Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt unter den Begriff »Lieferung von Wasser« i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG fällt und als eigenständige Leistung dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt. Dies gilt…

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