Titel: Netzbetreiber sind keine Grundversorger
Behörde / Gericht:
Brandenburgisches Oberlandesgericht (in Brandenburg an der Havel)
Datum: 25.09.2008
Aktenzeichen: Kart W 4/08
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer:
09000418
ebenso Versorgungswirtschaft 05/2009, S. 118
Netzbetreiber sind keine Grundversorger
- Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 25.9.2008 - Kart W 4/08 -
Zur Grundversorgung mit elektrischer Energie verpflichtet ist lediglich derjenige, der die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführt, die allgemeinen Bedingungen und Preise öffentlich bekannt gibt und im Internet veröffentlicht. Netzbetreiber kommen als Grundversorger nicht in Betracht.
Sachverhalt:
Der Antragsteller ist Mieter einer Teilfläche auf dem Grundstück X in G. Den dort von ihm abgestellten gemieteten Wohnwagen nutzt er mehrere Tage in der Woche als Wohnung. Darin befinden…