Titel: Nochmals: Nichtigkeit eines unter Verstoß gegen die Bekanntmachungspflicht vorzeitig abgeschlossenen Konzessionsvertrags – Urteil des OLG Düsseldorf 2. Kartellsenat vom
Datum: 12.03.2008
Aktenzeichen: VI-2 U (Kart.) 8/07
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Konzessionsabgaberecht,
Vergaberecht
Dokumentennummer:
09000409
ebenso Versorgungswirtschaft 04/2009, S. 94
Nochmals: Nichtigkeit eines unter Verstoß gegen die Bekanntmachungspflicht vorzeitig abgeschlossenen Konzessionsvertrags – Urteil des OLG Düsseldorf 2. Kartellsenat vom
- Urteil des OLG Düsseldorf 2. Kartellsenat vom 12.3.2008 - VI-2 U (Kart.) 8/07 -
Die gegen das o.g. Urteil (Versorgungswirtschaft 2008 Seite 234) eingelegte Revision wurde zurückgenommen. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Es bleibt dabei, dass die Bekanntmachungsvorschrift des § 13 Abs. 3 Satz 1 EnWG 1998 (jetzt § 46 Abs. 3 EnWG 2005) als Verbotsgesetz nach § 134 BGB zu werten ist. Nach § 46 Abs. 3 EnWG haben Gemeinden spätestens zwei Jahre vor Ablauf von Konzessionsverträgen das Vertragsende in geeigneter Form bekannt zu machen.