Titel: Netzbetreiber dürfen Mehrerlöse aus Netzentgelten aus der Zeit von der Antragstellung bis zur erstmaligen Genehmigung nicht dauerhaft behalten
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 14.08.2008
Aktenzeichen: KVR 39/07
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer:
09000408
ebenso Versorgungswirtschaft 04/2009, S. 87
Netzbetreiber dürfen Mehrerlöse aus Netzentgelten aus der Zeit von der Antragstellung bis zur erstmaligen Genehmigung nicht dauerhaft behalten
- Beschluss des BGH vom 14.8.2008 - KVR 39/07 -1
- Mehrerlöse, die ein Netzbetreiber dadurch erzielt hat, dass er bis zur Genehmigung der Netznutzungsentgelte seine ursprünglichen Entgelte beibehalten hat, sind periodenübergreifend auszugleichen.
- Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau sind bei der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StromNEV zu berücksichtigen.
Sachverhalt:
Die Antragstellerin, deren Netzgebiet die neuen Bundesländer sowie Hamburg und Berlin umfasst, zählt zu den vier großen Elektrizitätsübertragungsnetzbetreibern in…