Titel: Tätigkeiten einer Einrichtung des öffentlichen Rechts unterliegen bei größerer Wettbewerbsverzerrung der Umsatzsteuer - Bewirtschaftung gebührenpflichtiger Parkeinrichtungen
Behörde / Gericht:
EuGH in Luxemburg
Datum: 16.09.2008
Aktenzeichen: C-288/ 07
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EU-Recht,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
09000404
ebenso Versorgungswirtschaft 03/2009, S. 71
Tätigkeiten einer Einrichtung des öffentlichen Rechts unterliegen bei größerer Wettbewerbsverzerrung der Umsatzsteuer - Bewirtschaftung gebührenpflichtiger Parkeinrichtungen
- Urteil des EuGH vom 16. 9. 2008 - C-288/ 07 -
- Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2 der Sechsten Richtlinie 77/ 388/ EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ist dahin auszulegen, dass die Frage, ob die Behandlung von Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die im Rahmen der öffentlichen Gewalt tätig werden, als Nichtsteuerpflichtige zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde, mit Bezug auf die fragliche Tätigkeit…