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Titel: Das Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz
Datum: 01.03.2009
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Umsatzsteuer, Wasserrecht
Dokumentennummer: 09000398 ebenso Versorgungswirtschaft 03/0210, S.61

Das Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz

- Nachtrag zum Beitrag in Versorgungswirtschaft 1/2009, S. 10 zum BFH-Urteil vom 8.10.2008 - V R 61/03 -

- von Dipl.-Bw. (FH) / Dipl.-Vw. / Dipl.-Hdl. Martin Kronawitter, Untergriesbach -

Der BFH hat am 8.10.20081 nach einer Vorabentscheidung des EuGH2 entgegen der seit 2000 bestehenden Auffassung der Finanzverwaltung3 entschieden, dass das Legen eines Hausanschlusses unter die »Lieferungen von Wasser« fällt, womit hierauf gemäß § 12 Abs. 2 UStG i.V. mit Anlage 2 Nr. 34 UStG der ermäßigte Steuersatz von 7% aufzuschlagen ist. Das Entgelt für das Legen des Hausanschlusses…

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