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Titel: Zur Zulässigkeit einer Beschwerde im energiewirtschaftlichen Verwaltungsverfahren
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 26.09.2008
Aktenzeichen: VI-3 Kart 38/08 (V)
Gesetz: EnWG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 09000382 ebenso Versorgungswirtschaft 02/2009, S. 41

Zur Zulässigkeit einer Beschwerde im energiewirtschaftlichen Verwaltungsverfahren

- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 26.9.2008 - VI-3 Kart 38/08 (V) -

  1. Eine unzulässige Beschwerde kann ohne mündliche Verhandlung verworfen werden.
  2. Gegen eine Beweisanordnung im energiewirtschaftlichen Verwaltungsverfahren ist eine Beschwerde grundsätzlich weder nach § 68 Abs. 2 EnWG noch nach § 75 Abs. 1 EnWG statthaft. Als bloße Zwischenentscheidung, die zwischen der Einleitung des Verfahrens und seinem Abschluss zur Förderung der Sachentscheidung ergeht und deren Regelungswirkung sich in der Vorbereitung der Sachentscheidung erschöpft, kann sie nicht selbständig,…
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