Titel: Zur Berechnung der Stromnetzentgelte
Behörde / Gericht:
Brandenburgisches Oberlandesgericht (in Brandenburg an der Havel)
Datum: 22.04.2008
Aktenzeichen: Kart W 3/07
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
09000381
ebenso Versorgungswirtschaft 02/2009, S. 36
Zur Berechnung der Stromnetzentgelte
- Beschluss des OLG Brandenburg vom 22.4.2008 - Kart W 3/07 -
- Ausgangswert der kalkulatorischen Abschreibungen von Altanlagen sind die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten, nicht der Sachzeitwert bei Übernahme der Anlagen durch den Netzbetreiber. Bei Anlagegütern, deren Errichtung zeitlich vor ihrer erstmaligen Bewertung in DM liegt, sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten durch Rückrechnung mittels Preisindizes zu ermitteln. Sich aus Eigentumsveränderungen ergebende Wertveränderungen bleiben unbeachtet.
- Bauzeitzinsen, die von dem Netzverkäufer nicht…