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Titel: Kartellrechtliche Kontrolle der Endkundenpreise von Wasserversorgungsunternehmen richtet sich nach den Vorschriften des GWB
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main Oberlandesgericht Frankfurt am Main (mit Außenstellen in Kassel und Darmstadt) (Hessen)
Datum: 18.11.2008
Aktenzeichen: 11 W 23/07 Kart
Gesetz: GWB
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Wasserrecht, Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer: 09000206 ebenso Versorgungswirtschaft 02/2009, S. 44

Kartellrechtliche Kontrolle der Endkundenpreise von Wasserversorgungsunternehmen richtet sich nach den Vorschriften des GWB

- Beschluss des OLG Frankfurt vom 18.11.2008 - 11 W 23/07 Kart -

Sachverhalt:

Das Hessische Wirtschaftsministerium als Landeskartellbehörde Energie und Wasser hat mit Verfügung vom 9. Mai 2007 dem Wasserversorger der Stadt Wetzlar - enwag Energie- und Wassergesellschaft mbH (enwag) - befristet bis zum 31. Dezember 2008 untersagt, für die Lieferung von Trinkwasser zu allgemeinen Tarifpreisen mehr als 1,66 €/m3 im Typfall 1 (Jahresverbrauch 150 m3, Wasserzähler bis 5 m3/h) und mehr als 1,48 3/m3 im Typfall 2 (Jahresverbrauch 400 m3, Wasserzähler bis 5 m3/h) zu verlangen.

Gl…

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