Titel: Grenzpreis nach § 2 Abs. 4 KAV im Jahr 2009
Datum: 01.02.2009
Gesetz: KAV
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Konzessionsabgaberecht
Dokumentennummer:
09000385
ebenso Versorgungswirtschaft 02/2009, S. 51
Grenzpreis nach § 2 Abs. 4 KAV im Jahr 2009
Das Statistische Bundesamt hat den für das Jahr 2009 maßgeblichen Grenzpreis für die Zahlung von Konzessionsabgaben für Stromlieferungen an Sondervertragskunden veröffentlicht (Pressemitteilung Nr.442 vom 24.11.2008). Er beträgt 8,57 Cent/kWh. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um rd. 6,86 %.
Konzessionsabgaben dürfen nach Paragraf 2 Abs. 4 der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) nicht für Stromlieferungen an Sondervertragskunden gezahlt werden, bei denen der Durchschnittspreis im Kalenderjahr unter dem Grenzpreis, dem Netto-Durchschnittserlös des…