Titel: Das Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz – Offene Fragen in der Praxis
Datum: 01.01.2009
Artikeltyp:
Aufsätze
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
09000313
ebenso Versorgungswirtschaft 01/2009, S. 10
Das Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz – Offene Fragen in der Praxis
- von Dipl.-Bw. (FH) / Dipl.-Vw. / Dipl.-Hdl. Martin Kronawitter -
»Die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers (sog. Legen eines Hausanschlusses) durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt fällt unter den Begriff »Lieferungen von Wasser« i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 34 der Anlage zum UStG und ist deshalb mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern, wenn die Anschlussleistung an den späteren Wasserbezieher erbracht wird.«
Der Leitsatz des BFH-Urteils vom 8.10.2008 - V R 61/03[1]wirft…