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Titel: Berechnung des Monatsnutzungsgrads bei Gasturbinenanlagen und Dampfturbinenanlagen
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 01.04.2008
Aktenzeichen: VII R 26/06
Gesetz: MinöStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energiesteuer
Dokumentennummer: 09000377 ebenso Versorgungswirtschaft 01/2009, S. 17

Berechnung des Monatsnutzungsgrads bei Gasturbinenanlagen und Dampfturbinenanlagen

- Urteil des BFH vom 1. 4. 2008 — VII R 26/06 -

Bei der Berechnung des Monatsnutzungsgrads i. S. von § 25 Abs. 3b MinöStG 1993 von Gas- und Dampfturbinenanlagen mit Wärmeauskopplung ist wie bei herkömmlichen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen ohne nachgeschaltete Dampfturbine allein die durch die Gasturbine erzeugte thermische und mechanische Energie (sog. kleiner Bilanzkreis) zugrunde zu legen.

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