Titel: Zur Wirksamkeit der Festlegung »Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas)« der Bundesnetzagentur
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 16.07.2008
Aktenzeichen: VI-3 Kart 209/07 (V)
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer:
08000761
ebenso Versorgungswirtschaft 12/2008, S. 286
Zur Wirksamkeit der Festlegung »Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas)« der Bundesnetzagentur
- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 16.7.2008, VI-3 Kart 209/07 (V) -
Beim Erlass einer Festlegung nach § 29 Abs. 1 EnWG i. V. m. § 42 Abs. 7 Nr. 4 GasNZV muss die Regulierungsbehörde die in § 43 Abs. 1 S. 1 GasNZV aufgeführten Zwecke berücksichtigen. Dem ist Genüge getan, wenn die Festlegung im Ergebnis zur Verwirklichung eines effizienten Netzzugangs und/oder eines oder mehrerer der in § 1 Abs. 1 EnWG genannten Zwecke beiträgt. Weder muss die Festlegung einen bestimmten Erfolg erwarten lassen, noch muss sie allen Zwecken zugleich oder gar in optimierter Weise Rechnung…