Titel: Umsatzgrenze für Betriebe gewerblicher Art bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist gemeinschaftsrechtswidrig
Behörde / Gericht:
Finanzgericht München
Datum: 30.08.2008
Aktenzeichen: 14 K 161/07 U
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Körperschaftssteuer/SolZ,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
08000776
ebenso Versorgungswirtschaft 12/2008, S. 289
Umsatzgrenze für Betriebe gewerblicher Art bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist gemeinschaftsrechtswidrig
- Urteil des FG München vom 30.8.2008, 14 K 161/07 U -
(Revision beim BFH: XI R 17/08)
- Die Verwaltungsauffassung, wonach die Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts vom Erreichen der körperschaftsteuerpflichtigen Umsatzgrenze für Betriebe gewerblicher Art abhängt, ist überholt.
- Eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist bei richtlinienkonformer Auslegung mit ihrem Betrieb gewerblicher Art auch dann unternehmerisch tätig, wenn dieser die von den Körperschaftsteuerrichtlinien aufgestellte Umsatzgrenze von 30.678 Euro nicht erreicht.
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