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Titel: Zur Berechnung der Stromnetzentgelte
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 24.10.2007
Aktenzeichen: VI-3 Kart 3/07 (V)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 08000691 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2008, S. 252

Zur Berechnung der Stromnetzentgelte

- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 24.10.2007 - VI-3 Kart 3/07 (V) -

  1. Mit der »Bundestarifordnung Elektrizität« gemäß § 32 Abs. 3 S. 3 StromNEV ist nicht nur die BTOElt 1989 gemeint, sondern auch die BTOElt älterer Fassungen sowie die TOElt als Vorläuferregelwerk.
  2. Der Erlass sogenannter Erstreckungsgenehmigungen steht der Annahme nicht entgegen, dass die Stromtarife im Sinne des § 32 Abs. 3 S. 3 StromNEV netzkostenbasiert ermittelt und von Dritten gefordert wurden.
  3. Der Begriff der »Verwaltungsvorschriften« in § 32 Abs. 3 S. 3 StromNEV ist weit auszulegen. Die…
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