Titel: Unternehmereigenschaft beim Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme (z.B. Fotovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke)
Behörde / Gericht:
Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Datum: 29.02.2008
Aktenzeichen: USt-Kartei S 7104 – Karte 2
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
08000752
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2008, S. 263
Unternehmereigenschaft beim Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme (z.B. Fotovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke)
- Verfügung der OFD Karlsruhe vom 29.2.2008 - USt-Kartei S 7104 - Karte 2 -1
1. Unternehmereigenschaft
1.1 Allgemeine Grundsätze (§ 2 Abs. 1 UStG)
Wird der erzeugte Strom beim Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Strom und Wärme (z.B. Fotovoltaikanlage, Blockheizkraftwerk) ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich in das allgemeine Stromnetz eingespeist oder wird die erzeugte Wärme regelmäßig weitergeliefert (z.B. an Mieter), liegt auch bei sonst nicht unternehmerisch tätigen Personen eine nachhaltige Tätigkeit i. S. des § 2 Abs. 1 UStG vor (Abschn. 18…