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Titel: Anmeldebestätigung für Lieferer von Erdgas
Autor: Dipl.-Kfm. Frank Eichhorn
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 14.03.2008
Aktenzeichen: III A 1 – V 8240/08/10002 – DOK 2008/0134038
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Energiesteuer
Dokumentennummer: 08000747 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2008, S. 263

Anmeldebestätigung für Lieferer von Erdgas

- Schreiben des BMF vom 14.3.2008 - III A 1 - V 8240/08/10002 - DOK 2008/0134038 -

Vorbemerkung der Redaktion:

Wer mit Sitz im Steuergebiet Erdgas liefern will, muss dies vorher gemäß § 38 Abs. 3 EnergieStG beim Hauptzollamt anmelden. Das Hauptzollamt erteilt dem Lieferer gemäß § 78 Abs. 4 EnergieStV eine Anmeldebestätigung als schriftlichen Nachweis über die erfolgte Anmeldung. Anhand dieser Anmeldebestätigung kann sich der (Vor-)Lieferer bestätigen lassen, dass seine Erdgaslieferung an einen anderen Lieferer erfolgt. In diesem Fall - der Lieferung an einen angemeldeten…

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