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Titel: Zur Berechnung der Stromnetzentgelte
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 28.11.2007
Aktenzeichen: VI-3Kart 39/07 (V)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 08000679 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2008, S. 229

Zur Berechnung der Stromnetzentgelte

- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 28. 11. 2007 - VI- 3 Kart 39/07 (V) -

  1. Die Anordnung in § 6 Abs. 5 S. 1 StromNEV, wonach die kalkulatorischen Abschreibungen nach der linearen Abschreibungsmethode »jährlich« vorzunehmen sind, bedeutet auch, dass es im Einklang mit der StromNEV steht, ganz allgemein für die Berechnung der Abschreibungen auf volle Jahresbeträge abzustellen, also auch schon für die erstmalige Ermittlung der Restwerte gemäß § 32 Abs. 3 StromNEV.
  2. Mit der »Bundestarifordnung Elektrizität« gemäß § 32 Abs. 3 S. 3 StromNEV ist nicht nur die BTOElt 1989 gemeint,…
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