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Titel: Zum Recht auf ordentliche Kündigung des Anstellungsvertrags eines Zweckverbandsvorstehers
Behörde / Gericht: Brandenburgisches Oberlandesgericht (in Brandenburg an der Havel)
Datum: 27.11.2007
Aktenzeichen: 6 U 11/07
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 08000683 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2008, S. 236

Zum Recht auf ordentliche Kündigung des Anstellungsvertrags eines Zweckverbandsvorstehers

- Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 27.11.2007 - 6 U 11/07 -

  1. Schließt ein Zweckverband mit der Verbandsvorsteherin einen befristeten Anstellungsvertrag in zeitlicher Übereinstimmung mit deren Amtszeit, steht dem Dienstherrn kein Recht zur ordentlichen Kündigung zu, wenn es einzelvertraglich nicht vereinbart ist.
  2. Eine als »ordentlich« bezeichnete Kündigung kann nicht in eine außerordentliche Kündigung mit einer Frist umgedeutet werden, wenn die Kündigung mit einer betrieblichen Umstrukturierung begründet worden ist und nach den aufgrund der…
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