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Titel: Überlassung von Wochenmarkt-Standplätzen an Markthändler als einheitliche Vermietungsleistung
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 24.01.2008
Aktenzeichen: V R 12/05
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 08000688 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2008, S. 240

Überlassung von Wochenmarkt-Standplätzen an Markthändler als einheitliche Vermietungsleistung

- Urteil des BFH vom 24.1.2008 - V R 12/05 -

Die Überlassung von Standplätzen durch den Veranstalter von Wochenmärkten an die Markthändler kann als einheitliche Vermietungsleistung anzusehen sein (Abgrenzung zu den BFH-Urteilen vom 7. April 1960 V 143/58 U, BFHE 71, 41, BStBl III 1960, 261, unter 2.; vom 25. April 1968 V 120/64, BFHE 93, 393, BStBl II 1969, 94).

Sachverhalt:

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine eingetragene Genossenschaft. Ihre Geschäftstätigkeit bestand darin, in Gemeinden Wochenmärkte zu organisieren und durchzuführen.

Nachdem die…

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