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Titel: Steuerliches Einlagekonto bei Betrieben gewerblicher Art – Einlagen zur Verlustabdeckung unter Geltung des Anrechnungsverfahrens
Behörde / Gericht: Oberfinanzdirektion Münster
Datum: 08.06.2008
Aktenzeichen: Körperschaftsteuer Nr. 5/2008
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 08000684 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2008, S. 239

Steuerliches Einlagekonto bei Betrieben gewerblicher Art – Einlagen zur Verlustabdeckung unter Geltung des Anrechnungsverfahrens

- Kurzinformation der OFD Münster vom 8.6.2008 - Körperschaftsteuer Nr. 5/2008 -

Der BFH hat mit Urteil vom 21.8.2007 (IR 78/06, Versorgungswirtschaft 2008, S. 69) entschieden, dass Einlagen der Trägerkörperschaft zur Verlustabdeckung aus Jahren vor dem Systemwechsel nicht im Anfangsbestand des steuerlichen Einlagenkontos bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit zu berücksichtigen sind.

Gleichgelagerte Einspruchsverfahren können nach den Urteilsgrundsätzen entschieden werden.

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