Titel: Nichtigkeit eines unter Verstoß gegen die Bekanntmachungspflicht vorzeitig abgeschlossenen Konzessionsvertrags
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 12.03.2008
Aktenzeichen: VI-2 U (Kart) 8/07
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Konzessionsabgaberecht
Dokumentennummer:
08000680
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2008, S. 234
Nichtigkeit eines unter Verstoß gegen die Bekanntmachungspflicht vorzeitig abgeschlossenen Konzessionsvertrags
- Urteil des OLG Düsseldorf, 2. Kartellsenat, vom 12.3.2008
- VI-2 U (Kart) 8/07 -
Sachverhalt:
Die Klägerin ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, die Beklagte ein Energieversorgungsunternehmen, an dem die Klägerin beteiligt ist.
Am 6. Juni 1986 schlossen die Klägerin und die Rechtsvorgängerin der Beklagten, die A...Energie GmbH mit Wirkung zum 1. Juli 1986 einen Stromkonzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren (zukünftig: Konzessionsvertrag 1986). Vor Ablauf dieser Zeit verhandelten die Parteien unter im Einzelnen streitigen Umständen über den Abschluss eines…