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Titel: Öffentliche Toilettenanlage als gewillkürtes Betriebsvermögen eines städtischen Marktbetriebs - Abzugsfähigkeit der Betriebsausgaben
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 07.11.2007
Aktenzeichen: I R-52/06
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Bilanzsteuerrecht, Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 08000677 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2008, S. 219

Öffentliche Toilettenanlage als gewillkürtes Betriebsvermögen eines städtischen Marktbetriebs - Abzugsfähigkeit der Betriebsausgaben

- Urteil des BFH vom 7.11.2007 - I R-52/06 -

Eine öffentliche Toilettenanlage kann einem von einer Stadt als Betrieb gewerblicher Art unterhaltenen Marktbetrieb nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen zugeordnet werden. Die hiermit zusammenhängenden Aufwendungen können bei der Gewinnermittlung des Marktbetriebs nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Sachverhalt:

Die Beteiligten streiten um die Zuordnung einer öffentlichen Toilettenanlage zum gewillkürten Betriebsvermögen eines städtischen Marktbetriebs und den Abzug der hiermit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen…

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