Titel: Ermittlung des kapitalertragsteuerlichen Gewinns eines Betriebes gewerblicher Art in der Rechtsform eines Regiebetriebes - Berücksichtigung eines Verlustvortrages bei der Trägerkörperschaft
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 23.01.2008
Aktenzeichen: I R-18/07
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Kapitalertragsteuer/SolZ,
Körperschaftssteuer/SolZ,
Sonstiges Steuerrecht
Dokumentennummer:
08000675
ebenso Versorgungswirtschaft 9/2008, S. 217
Ermittlung des kapitalertragsteuerlichen Gewinns eines Betriebes gewerblicher Art in der Rechtsform eines Regiebetriebes - Berücksichtigung eines Verlustvortrages bei der Trägerkörperschaft
- Urteil des BFH vom 23.1.2008 - I R-18/07 -
- Verluste, die ein als Regiebetrieb geführter Betrieb gewerblicher Art erzielt, gelten im Verlustjahr als durch die Trägerkörperschaft ausgeglichen und führen zu einem Zugang in entsprechender Höhe im steuerlichen Einlagekonto.
- Der für einen Betrieb gewerblicher Art festgestellte steuerrechtliche Verlustvortrag ist nicht mit den Einkünften der Trägerkörperschaft aus Kapitalvermögen zu verrechnen.
Sachverhalt:
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die einen Betrieb…